Fragen & Antworten
Häufig gestellte Fragen.
Allgemeine Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Trauerfall, Bestattung, Überführung, Dokumente und Vorsorge. Die folgenden Hinweise sind allgemein gehalten; im Einzelfall können regionale Vorgaben abweichen.
Erste Schritte im Trauerfall
Bewahren Sie zunächst Ruhe. Verstirbt jemand zu Hause, wird ein Arzt verständigt, der die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. In Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt das Personal diesen Schritt. Erst danach geht es weiter mit der Information der Angehörigen und der Kontaktaufnahme zu einem Bestatter.
In der Regel den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Bei einem unklaren Todesfall oder Notfall die Notrufnummer 112. Erst nach ärztlicher Todesfeststellung wird der Bestatter informiert.
Die ärztliche Todesbescheinigung ist die Grundlage für die weiteren Schritte. Mit ihr kann der Bestatter den Verstorbenen abholen und die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.
Nein. Sie können sich Zeit für den Abschied nehmen. Der Bestatter wird kontaktiert, sobald Sie bereit sind und die ärztliche Todesfeststellung vorliegt.
Sofort nötig ist nur die Information eines Arztes. Bestattungsart, Trauerfeier, Grabwahl und ähnliche Themen können in Ruhe besprochen werden.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notruf sind rund um die Uhr erreichbar. Viele Bestatter sind ebenfalls 24 Stunden ansprechbar, sodass auch nachts oder am Wochenende eine würdevolle Abholung möglich ist.
Die Todesbescheinigung wird vom Arzt direkt nach dem Tod ausgestellt. Die Sterbeurkunde wird später vom Standesamt am Sterbeort ausgestellt und ist für Behörden, Versicherungen und Erbangelegenheiten wichtig.
In der Regel die nächsten Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person. Liegt eine Bestattungsverfügung vor, sind die dort genannten Personen vorrangig.
Ausweis des Verstorbenen, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde, ärztliche Todesbescheinigung sowie – falls vorhanden – eine Bestattungsverfügung oder Vorsorgevertrag.
Dokumente und Formalitäten
Üblich sind: Personalausweis, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde, ärztliche Todesbescheinigung sowie ggf. Bestattungsverfügung und Versicherungsunterlagen. Je nach Situation kommen weitere Unterlagen hinzu.
Die Geburtsurkunde dient dem Standesamt zur Ausstellung der Sterbeurkunde und ist Teil der personenstandsrechtlichen Dokumentation.
Bei verheirateten oder verwitweten Personen wird in der Regel eine Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch benötigt, um den Personenstand nachzuweisen.
Zusätzlich zur Heiratsurkunde wird häufig das rechtskräftige Scheidungsurteil benötigt.
Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, um den aktuellen Personenstand zu belegen.
Fehlende Urkunden können beim zuständigen Standesamt nachträglich angefordert werden. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung.
Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt am Sterbeort ausgestellt. Bestatter übernehmen die Beantragung in der Regel im Auftrag der Angehörigen.
Standesamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, ggf. Sozialamt und das Nachlassgericht. Versicherungen, Arbeitgeber und Banken sollten ebenfalls zeitnah informiert werden.
International notwendig sind häufig eine internationale Sterbeurkunde, ein Leichenpass (Laissez-passer mortuaire), eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache sowie eine Konsulatsgenehmigung. Anforderungen variieren je nach Land.
Bestattungsarten
Üblich sind Erdbestattung, Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung, Naturbestattungen (z. B. im Bestattungswald), Seebestattung sowie anonyme Bestattungsformen. Die Verfügbarkeit hängt von der Region und der Friedhofssatzung ab.
Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Die Grabart (Reihen-, Wahl- oder Familiengrab) wird vorher festgelegt.
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene nach einer Trauerfeier eingeäschert. Die Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt.
Die Beisetzung der Urne erfolgt z. B. in einem Urnenwahlgrab, einer Urnenwand (Kolumbarium), einem Gemeinschaftsgrab, einem Bestattungswald oder bei einer Seebestattung.
Bei einer anonymen Bestattung wird auf eine namentliche Kennzeichnung des Grabes verzichtet. Angehörige erfahren in der Regel nicht den genauen Beisetzungsort.
Bei einer Naturbestattung (häufig Wald- oder Wiesenbestattung) wird die Urne in der freien Natur beigesetzt, oft an einem Baum. Es gelten besondere Vorgaben der jeweiligen Anlage.
Die Asche wird in einer speziellen wasserlöslichen Urne auf hoher See beigesetzt. Familienangehörige können in der Regel an der Beisetzungsfahrt teilnehmen.
Ja. Bestatter unterstützen religiöse, weltliche und kulturelle Wünsche und arbeiten mit Geistlichen, Trauerrednern und Gemeinden zusammen.
Hat die verstorbene Person ihre Wünsche schriftlich festgehalten, sind diese maßgeblich. Andernfalls entscheiden die nächsten Angehörigen in Absprache.
Überführung und Rückführung
Eine Überführung ist der Transport eines Verstorbenen vom Sterbeort zu einem anderen Ort – etwa zum Friedhof, Krematorium oder in die Heimat.
Wenn Sterbeort und Bestattungsort nicht identisch sind, etwa bei einem Todesfall im Urlaub, im Ausland oder weit entfernt vom Wohnort.
Ja. Innerhalb Deutschlands sind Überführungen üblich. Es gelten landesrechtliche Vorschriften, die der Bestatter kennt und einhält.
Internationale Überführungen erfordern besondere Dokumente (z. B. internationale Sterbeurkunde, Leichenpass), Konsulatsgenehmigungen und einen vorgeschriebenen Transportsarg.
In der Regel internationale Sterbeurkunde, ärztliche Todesursachenbescheinigung, Leichenpass sowie die Genehmigung des zuständigen Konsulats.
Konsulate prüfen die Dokumente und erteilen die Genehmigung zur Überführung ins jeweilige Heimatland. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Behörden.
Innerhalb Deutschlands meist wenige Tage. Bei internationalen Überführungen hängt die Dauer von Land, Dokumenten und Konsulatsbearbeitung ab.
Ja. Bei größeren Entfernungen oder Übersee ist der Lufttransport üblich. Es gelten besondere Verpackungs- und Dokumentationsvorgaben der Fluggesellschaften.
Erste Anlaufstellen sind die örtlichen Behörden, der Arzt vor Ort, die Reiseversicherung und das Konsulat des Heimatlandes. Ein erfahrener Bestatter koordiniert den weiteren Ablauf.
Bestattungskosten
Von Bestattungsart, Friedhofsgebühren, Sarg oder Urne, Trauerfeier, Überführung, Dokumenten, Blumen, Trauerdruck und persönlichen Wünschen. Jede Bestattung wird individuell zusammengestellt.
Regional unterschiedliche Friedhofsgebühren, die gewählte Bestattungsart, der Aufwand der Trauerfeier und individuelle Wünsche führen zu deutlich abweichenden Gesamtkosten.
Bestatterleistungen, Friedhofs- und ggf. Krematoriumsgebühren, kirchliche oder weltliche Trauerfeier, Trauerredner, Musik, Blumenschmuck, Trauerdruck und ggf. Grabstein.
Friedhofsgebühren werden von der jeweiligen Kommune oder Friedhofsverwaltung erhoben und hängen stark vom gewählten Grab und Standort ab.
Ja. Überführungskosten werden in der Regel separat berechnet, häufig nach Entfernung. Bei internationalen Überführungen kommen Dokumenten- und Konsulatsgebühren hinzu.
Erd- und Feuerbestattung unterscheiden sich in den Grabarten, Friedhofsgebühren und im Umfang der Trauerfeier. Eine pauschale Aussage zu Mehr- oder Minderkosten ist nicht möglich.
In der Regel die nächsten Angehörigen oder die Erben (Bestattungspflicht nach Landesrecht). Vorrangig werden Mittel aus dem Nachlass herangezogen.
In solchen Fällen kann ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt geprüft werden. Die genauen Voraussetzungen erläutert das Sozialamt.
Eine seriöse Kostenaufstellung ist nur nach einem persönlichen Gespräch möglich, in dem Wünsche, Bestattungsart und örtliche Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Trauerfeier und Abschied
Trauerfeiern können religiös oder weltlich sein, in der Kirche, am Grab oder in einer Trauerhalle. Musik, Texte, Bilder und persönliche Erinnerungen sind frei wählbar.
Ja. Eine religiöse Feier wird in Absprache mit Pfarrer, Priester oder geistlichem Vertreter gestaltet; eine weltliche Feier mit einem freien Trauerredner.
Musik und persönliche Erinnerungen geben einer Trauerfeier eine individuelle Note. Wir greifen Wünsche der verstorbenen Person und der Angehörigen behutsam auf.
Sehr gerne. Eigene Worte, Briefe oder Gedichte können vorgelesen oder vom Trauerredner integriert werden.
Ja. In Absprache ist eine stille Abschiednahme im Bestattungshaus oder am offenen Sarg möglich – im engsten Kreis und in ruhiger Atmosphäre.
Die Trauerfeier kann vor oder nach der Einäscherung stattfinden. Bei einer Feier vor der Beisetzung steht meist der Sarg im Mittelpunkt, danach die Urne.
Ja. Trauerfeiern können bewusst im engsten Familienkreis gestaltet werden, ohne öffentliche Anzeige.
Blumen sind ein traditioneller Ausdruck der Anteilnahme und Wertschätzung. Trauerschmuck wird individuell auf Wünsche und Bestattungsart abgestimmt.
Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge bedeutet, zu Lebzeiten festzulegen, wie die eigene Bestattung gestaltet werden soll. Das kann organisatorisch und finanziell erfolgen.
Sie entlastet Angehörige in einer ohnehin belastenden Situation, sorgt für Klarheit und stellt sicher, dass eigene Wünsche berücksichtigt werden.
Bestattungsart, Trauerfeier, Musik, Texte, Blumenschmuck, Grabart, Ansprechpartner sowie Sonderwünsche – alles kann schriftlich dokumentiert werden.
Ja. In einer Bestattungsverfügung kann die gewünschte Bestattungsart verbindlich festgelegt werden.
Bestattungsverfügung, ggf. Treuhandvertrag oder Sterbegeldversicherung, Liste wichtiger Ansprechpartner sowie Hinweise zum Aufbewahrungsort wichtiger Unterlagen.
Ja. Vorsorgewünsche können jederzeit angepasst oder aktualisiert werden.
Es ist empfehlenswert, mindestens eine vertraute Person über die Vorsorge zu informieren, damit die Unterlagen im Bedarfsfall gefunden werden.
Organisatorische Vorsorge legt Wünsche und Abläufe fest, finanzielle Vorsorge sichert die Kosten ab – z. B. über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Ja. Bestattungsleistungen berühren sehr persönliche Lebensbereiche. Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und im Rahmen rechtlicher Pflichten verwendet.
Üblicherweise Name, Kontaktdaten und das geschilderte Anliegen. Weitere personenbezogene Daten werden nur erfragt, wenn sie für die Bearbeitung notwendig sind.
Bei Bestattungen, Überführungen und Behördengängen sind bestimmte personenstandsrechtliche Angaben rechtlich notwendig. Diese werden vertraulich behandelt.
Nur im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Meldungen (z. B. Standesamt) oder mit ausdrücklicher Zustimmung der Angehörigen.
Nein. Daten aus Anfragen oder Trauerfällen werden nicht zu Werbezwecken genutzt.
Die vollständige Datenschutzerklärung ist im Footer dieser Website verlinkt und beschreibt sämtliche Verarbeitungen ausführlich.
Ja. Sie haben jederzeit Anspruch auf Auskunft, Berichtigung und – im Rahmen gesetzlicher Vorgaben – Löschung Ihrer Daten.
Daten aus dem Kontaktformular werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet, vertraulich gespeichert und nicht ohne Anlass weitergegeben.
Internationale Überführungen & Repatriierung
Erforderlich sind in der Regel eine internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde, eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache, ein Leichenpass (Laissez-passer mortuaire), die Konsulatsgenehmigung des Empfangslandes sowie eine Transportgenehmigung. Je nach Zielland kommen Apostillen, beglaubigte Übersetzungen und kirchliche Bescheinigungen hinzu. Wir prüfen alle Unterlagen, beantragen die fehlenden Dokumente und stimmen uns direkt mit den zuständigen Stellen ab.
Der Leichenpass wird in Deutschland vom Standesamt bzw. dem zuständigen Gesundheitsamt am Sterbeort ausgestellt. Üblicherweise übernimmt der Bestatter die vollständige Beantragung im Auftrag der Angehörigen – inklusive Beschaffung aller notwendigen Vorunterlagen wie Sterbeurkunde und ärztlicher Bescheinigung.
Die Apostille ist eine im Haager Übereinkommen geregelte internationale Beglaubigung, die deutsche Urkunden in den Vertragsstaaten ohne weitere Legalisation rechtsgültig macht. Sie wird häufig für Sterbeurkunden benötigt, wenn die Bestattung oder Nachlassabwicklung im Ausland erfolgt. Wir koordinieren die Apostillierung bei der zuständigen Behörde.
Nach Eingang der ärztlichen Todesfeststellung übernehmen wir die Abholung, die hygienische Versorgung und – sofern für den Transport vorgeschrieben – die Einbalsamierung. Parallel beantragen wir Sterbeurkunde, Leichenpass und die Konsulatsgenehmigung des rumänischen Konsulats. Der Transport erfolgt im vorgeschriebenen Metallinnensarg überwiegend auf dem Straßenweg. In Rumänien übergeben wir an unser dort ansässiges Partnerunternehmen, das die weitere Begleitung bis zur Beisetzung übernimmt.
Innerhalb Europas dauert eine Überführung auf dem Straßenweg in der Regel zwischen zwei und fünf Tagen – abhängig vom Zielland, der Bearbeitungszeit der Konsulate und dem Vorliegen aller Dokumente. Bei Lufttransporten kommt der Buchungszeitraum der Fluggesellschaft hinzu. Wir nennen Ihnen nach Sichtung der Unterlagen einen realistischen Zeitrahmen.
Wir organisieren regelmäßig Überführungen und Rückführungen zwischen Deutschland und unter anderem Rumänien, Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, den Niederlanden, Schweden, Slowenien, Kroatien sowie Bosnien-Herzegowina. Über unser europaweites Partner- und Behördennetz sind auch weitere Länder kurzfristig umsetzbar.
Ja. Urnentransporte sind grundsätzlich einfacher als Sargüberführungen, unterliegen aber dennoch klaren Vorgaben des Empfangslandes und der Fluggesellschaften. Erforderlich sind insbesondere die Sterbeurkunde, die Einäscherungsbescheinigung sowie ggf. eine Genehmigung des zuständigen Konsulats. Wir übernehmen die Abwicklung – per Fahrzeug oder als Luftfracht bzw. begleitete Beförderung.
Eine Einbalsamierung (Thanatopraxie) ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben, wird jedoch von vielen Ländern und Fluggesellschaften für internationale Überführungen verlangt – insbesondere bei längeren Transportwegen oder Lufttransporten. Wir prüfen die Anforderungen des Zielstaates und führen die hygienische Versorgung bzw. Einbalsamierung im Bedarfsfall fachgerecht durch.
Die gesamte Kommunikation mit Standesamt, Gesundheitsamt, Konsulaten, Botschaften, Fluggesellschaften und ausländischen Partnerunternehmen übernehmen wir – mehrsprachig und in direkter Abstimmung. Angehörige erhalten von uns einen festen Ansprechpartner, der den Vorgang von Beginn an bis zur Übergabe im Heimatland begleitet.
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