Leistung
Überführung innerhalb Deutschlands.
Eine Überführung ist der Transport eines Verstorbenen vom Sterbeort zum Ort der Bestattung. Innerhalb Deutschlands ist sie ein eingespielter Vorgang, der mit Sorgfalt und im Einklang mit den landesrechtlichen Vorgaben durchgeführt wird.
Bayern · Deutschland · Europa
Geeignete Fahrzeuge
Speziell ausgestattete Bestattungsfahrzeuge für eine würdevolle Beförderung.
Dokumente im Blick
Wir prüfen, ergänzen und reichen die nötigen Unterlagen ein.
Diskret & verlässlich
Diskreter Ablauf, klare Absprachen, ruhige Begleitung.
Auf einen Blick
- Europaweit
- Eigene Fahrzeuge
- Dokumente
- Behörden
- 24h erreichbar
- Mehrsprachig
Vom Sterbeort zur weiteren Versorgung
Nach der ärztlichen Todesfeststellung wird der Verstorbene würdevoll abgeholt – aus der Wohnung, dem Krankenhaus, dem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung. Die hygienische Versorgung erfolgt anschließend in geeigneten Räumlichkeiten.
Überführung zum Bestattungsort
Von dort wird der Verstorbene zum gewünschten Friedhof, zum Krematorium oder in eine Trauerhalle überführt. Wir stimmen Termine und Übergabe mit den beteiligten Stellen ab.
Abstimmung mit Behörden und Friedhöfen
Standesamt, Friedhofsverwaltung und – bei einer Feuerbestattung – das Krematorium werden in den Ablauf eingebunden. Wir kümmern uns um die notwendigen Formalitäten.
Erforderliche Dokumente
Üblich sind die ärztliche Todesbescheinigung, die Sterbeurkunde sowie ggf. eine Erlaubnis zur Beförderung. Wir prüfen die jeweils erforderlichen Unterlagen für Ihre Region.
Regionale Unterschiede
Vorschriften zur Beförderung Verstorbener werden landesrechtlich geregelt und können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Wir kennen die Anforderungen und setzen sie verlässlich um.
Würdevoller Umgang
Während des gesamten Ablaufs steht der respektvolle Umgang mit der verstorbenen Person und ihrer Familie im Mittelpunkt. Transparente Kommunikation gehört für uns dazu.
Persönliche Begleitung in jedem Schritt.
FAQ
Häufige Fragen.
Sobald die ärztliche Todesbescheinigung vorliegt und Sie uns beauftragen. Eine Abholung ist rund um die Uhr möglich.
Auf Wunsch ja. Wir gestalten den Moment so, dass eine kurze Abschiednahme möglich ist.
Die Dauer hängt von Entfernung, Bestattungsort und beteiligten Behörden ab und beträgt meist wenige Tage.
In der Regel die Todesbescheinigung und die Sterbeurkunde. Je nach Bundesland kommen weitere Nachweise hinzu.
Schritt für Schritt
So begleiten wir Sie.
- 01
Vom Sterbeort zur weiteren Versorgung
Nach der ärztlichen Todesfeststellung wird der Verstorbene würdevoll abgeholt – aus der Wohnung, dem Krankenhaus, dem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung. Die hygienische Versorgung erfolgt anschließend in geeigneten Räumlichkeiten.
- 02
Überführung zum Bestattungsort
Von dort wird der Verstorbene zum gewünschten Friedhof, zum Krematorium oder in eine Trauerhalle überführt. Wir stimmen Termine und Übergabe mit den beteiligten Stellen ab.
- 03
Abstimmung mit Behörden und Friedhöfen
Standesamt, Friedhofsverwaltung und – bei einer Feuerbestattung – das Krematorium werden in den Ablauf eingebunden. Wir kümmern uns um die notwendigen Formalitäten.
- 04
Erforderliche Dokumente
Üblich sind die ärztliche Todesbescheinigung, die Sterbeurkunde sowie ggf. eine Erlaubnis zur Beförderung. Wir prüfen die jeweils erforderlichen Unterlagen für Ihre Region.
- 05
Regionale Unterschiede
Vorschriften zur Beförderung Verstorbener werden landesrechtlich geregelt und können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Wir kennen die Anforderungen und setzen sie verlässlich um.
- 06
Würdevoller Umgang
Während des gesamten Ablaufs steht der respektvolle Umgang mit der verstorbenen Person und ihrer Familie im Mittelpunkt. Transparente Kommunikation gehört für uns dazu.
Seit 2000 im internationalen Bestattungswesen
Europaweite Überführungen
Mehrsprachige Betreuung
Unterstützung bei allen Dokumenten
Zusammenarbeit mit Behörden und Konsulaten
24 Stunden erreichbar
Langjährige internationale Erfahrung
Im Trauerfall – 24 Stunden persönlich erreichbar.
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