Ratgeber
Formalitäten im Todesfall.
Nach einem Todesfall sind verschiedene Behörden und Stellen zu informieren. Vieles lässt sich in Ruhe und in einer sinnvollen Reihenfolge erledigen.
Niederbayern · Bayerischer Wald · ganz Bayern
Themen in diesem Ratgeber
- Standesamt und Sterbeurkunde
- Renten- und Sozialversicherungsträger
- Versicherungen und Banken
- Verträge und Mitgliedschaften
- Erbschein und Nachlass
Standesamt und Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt. Sie ist für viele weitere Schritte erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.
Renten- und Sozialversicherungsträger
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Berufsgenossenschaft sind über den Tod zu informieren.
Versicherungen und Banken
Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen prüfen Ansprüche. Banken und Sparkassen benötigen die Sterbeurkunde.
Verträge und Mitgliedschaften
Miete, Strom, Telefon, Vereine und Abonnements sollten – sobald möglich – informiert oder gekündigt werden.
Erbschein und Nachlass
Bei Bedarf wird ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt. Eine notarielle Beratung kann sinnvoll sein.
Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar.
Seit 2000 im internationalen Bestattungswesen
Europaweite Überführungen
Mehrsprachige Betreuung
Unterstützung bei allen Dokumenten
Zusammenarbeit mit Behörden und Konsulaten
24 Stunden erreichbar
Langjährige internationale Erfahrung
Im Trauerfall – 24 Stunden persönlich erreichbar.
Bayern · Deutschland · Europa
