Ratgeber

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Formalitäten im Todesfall.

Nach einem Todesfall sind verschiedene Behörden und Stellen zu informieren. Vieles lässt sich in Ruhe und in einer sinnvollen Reihenfolge erledigen.

Niederbayern · Bayerischer Wald · ganz Bayern

Themen in diesem Ratgeber

  • Standesamt und Sterbeurkunde
  • Renten- und Sozialversicherungsträger
  • Versicherungen und Banken
  • Verträge und Mitgliedschaften
  • Erbschein und Nachlass
01

Standesamt und Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt. Sie ist für viele weitere Schritte erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

02

Renten- und Sozialversicherungsträger

Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Berufsgenossenschaft sind über den Tod zu informieren.

03

Versicherungen und Banken

Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen prüfen Ansprüche. Banken und Sparkassen benötigen die Sterbeurkunde.

04

Verträge und Mitgliedschaften

Miete, Strom, Telefon, Vereine und Abonnements sollten – sobald möglich – informiert oder gekündigt werden.

05

Erbschein und Nachlass

Bei Bedarf wird ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt. Eine notarielle Beratung kann sinnvoll sein.

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar.

Bei einem Trauerfall oder dringenden Fragen können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
  • Seit 2000 im internationalen Bestattungswesen

  • Europaweite Überführungen

  • Mehrsprachige Betreuung

  • Unterstützung bei allen Dokumenten

  • Zusammenarbeit mit Behörden und Konsulaten

  • 24 Stunden erreichbar

  • Langjährige internationale Erfahrung

24h

Im Trauerfall – 24 Stunden persönlich erreichbar.

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Kontakt

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Ob Bestattung, Überführung oder allgemeine Rückfrage – senden Sie uns Ihr Anliegen vertraulich über das Anfrageformular.

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