Ratgeber

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Bestattung in Bayern.

Das bayerische Bestattungsrecht regelt Fristen, Friedhofspflicht und den Umgang mit Verstorbenen. Dieser Überblick erklärt, was Angehörige in Bayern wissen sollten – von der Anzeige beim Standesamt bis zur Beisetzung.

Niederbayern · Bayerischer Wald · ganz Bayern

Themen in diesem Ratgeber

  • Rechtlicher Rahmen
  • Fristen
  • Friedhofspflicht
  • Standesamt & Sterbeurkunde
  • Regionen und Friedhöfe
  • Überführungen innerhalb Bayerns
01

Rechtlicher Rahmen

Maßgeblich ist das Bayerische Bestattungsgesetz (BestG) mit Bestattungsverordnung. Es regelt Anzeigepflichten, Fristen, Beförderung und die Friedhofspflicht für Sarg- und Urnenbeisetzungen.

02

Fristen

Erdbestattungen sollen in der Regel innerhalb von 96 Stunden nach Todesfeststellung erfolgen, Einäscherungen in der Regel binnen sieben Tagen. Verlängerungen sind in begründeten Fällen möglich.

03

Friedhofspflicht

In Bayern besteht Friedhofspflicht: Särge und Urnen werden auf zugelassenen Friedhöfen oder in ausgewiesenen Bestattungswäldern beigesetzt. Eine private Urnenaufbewahrung ist nicht zulässig.

04

Standesamt & Sterbeurkunde

Der Todesfall wird beim Standesamt am Sterbeort angezeigt. Auf Wunsch übernehmen wir Anzeige, Beantragung der Sterbeurkunde und Friedhofsabstimmung in Ihrer Gemeinde.

05

Regionen und Friedhöfe

Wir begleiten Bestattungen in ganz Bayern – von Oberbayern über Niederbayern, die Oberpfalz, Schwaben und Franken bis ins Allgäu – und stimmen uns mit den jeweiligen Friedhofsverwaltungen ab.

06

Überführungen innerhalb Bayerns

Vom Sterbeort zum Heimatort: würdevolle Überführung, Abstimmung mit Krematorien (z. B. Vilshofen, Regensburg, München) und Friedhöfen vor Ort.

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar.

Bei einem Trauerfall oder dringenden Fragen können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

FAQ

Häufige Fragen.

  • Ja. Särge und Urnen müssen auf einem zugelassenen Friedhof oder in einem Bestattungswald beigesetzt werden.

  • Erdbestattungen in der Regel binnen 96 Stunden, Einäscherungen binnen 7 Tagen. Wir achten auf die fristgerechte Abwicklung.

  • Seit 2000 im internationalen Bestattungswesen

  • Europaweite Überführungen

  • Mehrsprachige Betreuung

  • Unterstützung bei allen Dokumenten

  • Zusammenarbeit mit Behörden und Konsulaten

  • 24 Stunden erreichbar

  • Langjährige internationale Erfahrung

24h

Im Trauerfall – 24 Stunden persönlich erreichbar.

Bayern · Deutschland · Europa

Kontakt

Wir sind für Ihre Anfrage erreichbar.

Ob Bestattung, Überführung oder allgemeine Rückfrage – senden Sie uns Ihr Anliegen vertraulich über das Anfrageformular.

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